Wo gilt in Bayern die 3G-Regel?

Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt gilt innerhalb geschlossener Räume der 3G-Grundsatz. Zugang haben dort nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete.

Dies betrifft unter anderem

  • öffentliche und private Einrichtungen
  • Veranstaltungen
  • Sportstätten
  • Fitnessstudios
  • Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind (z.B. Friseure)
  • Theater
  • Kinos
  • Museen
  • Gedenkstätten
  • Gastronomie
  • Beherbergung
  • Hochschulen
  • Krankenhäuser
  • Bibliotheken und Archive
  • außerschulische Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung
  • Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe
  • Spielbanken
  • touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.

Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig auch außerhalb von geschlossenen Räumen.

Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.