Schulstart in Bayern: Welche Corona-Regeln gelten?

Am 14. September beginnt auch in Bayern wieder die Schule und die Corona-Pandemie beeinflusst weiterhin die Regeln für Schüler:innen und Schüler. Es gibt aber einige Erleichterungen, die den Schulalltag etwas einfacher gestalten sollen.

Am ersten Schultag dürfen die Erstlässler:innen begleitet werden. Es gilt die übliche Abstandsregelung (1,5 Meter Mindestabstand) und Maskenpflicht. Durch das eventuell fehlende Platzangebot kann es sein, dass nicht alle Begleiter:innen mit ins Klassenzimmer dürfen. Die Entscheidung darüber fällt die Schule. Ein Negativtest für Erstklässler:innen am ersten Schultag ist nicht notwendig. Vom Kultusministerium gibt es aber einen dringenden Appell, die Kinder und Beleiter:innen in einem Testzentrum testen zu lassen. Generell wird an den Schulen ab dem ersten Schultag zunächst dreimal wöchentlich ein Schnelltest durchgeführt. In den Klassen 1 bis 4 werden ab dem 20. September PCR-Pool-Tests (sog. „Lollitests“) eingeführt. Stehen diese zur Verfügung, wird nur noch zweimal wöchentlich getestet. 

Der Unterricht startet für alle Schüler:innen inzidenzunabhängig im Präsenzbetrieb. Für zunächst zwei Wochen gilt bayernweit in allen Schulen Maskenpflicht auch im Unterricht. In den Klassen 1 bis 4 reichen Stoffmasken, ab Jahrgangsstufe 5 sind mindestens medizinische Masken (OP-Masken) erforderlich. Im Sportunterricht soll die Maskenpflicht entfallen, auch Schwimmunterricht soll wieder möglich sein.

Die allgemeinen Quarantänevorschriften wurden entschäft, so dass bei einer Infektion nicht automatisch ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden. Künftig legt das örtliche Gesundheitsamt fest, welcher Personenkreis bei einem Corona-Fall in der Klasse in Quarantäne muss. Von Quarantäne betroffene Schüler können diese nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test beenden.