Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz kurz vor Weihnachten weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen. Die Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Bayern trat am 28.12.2021 in Kraft.
Das gilt ab sofort in Bayern:
- Private Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, bleiben bis zu 10 Personen erlaubt.
- Sobald mindestens ein Ungeimpfter an dem Treffen teilnimmt, gilt eine strengere Regel. Dann dürfen Angehörige eines Haushalts nur noch mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammenkommen
- Mehr als zehn Menschen dürfen sich nur in der Gastronomie treffen – das gilt allerdings nicht für geschlossene Gesellschaften.
- Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen und bei 2G und 2G Plus ausgenommen.
- Das Zuschauerverbot gilt ab sofort neben dem Sport auch für große Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
- Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sport handelt.
Das gilt zusätzlich für Silvester:
- Die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) ist für die Silvesternacht aufgehoben.
- In Bayern gibt es an Silvester ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen. Die betroffenen Gebiete müssen die Kreisverwaltungsbehörden festlegen.
- Anfang Dezember haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, den Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester zu verbieten.