Der Freistaat Bayern hat im Kampf gegen die Corona-Infektionszahlen seine Krankenhaus-Ampel neu definiert. Die Ampel springt zusätzlich auf gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten von COVID-19-Patient:innen belegt sind. Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten mit COVID-19-Patient:innen belegt sind.
Bereits bei Stufe gelb treten zusätzlich Schutzmaßnahmen in Kraft. Es werde grundsätzlich wieder auf FFP2-Masken im Alltag umgestellt. Wo bisher die 3G-Regel galt – also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete, gelte dann die 3G-plus-Regel (PCR-Test statt Schnelltest). Wo zuvor 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen). Ausgenommen bleiben der Einzelhandel und der Personen-Nahverkehr. Bei 3G bleibe es im Hochschulbereich und bei Ausbildungseinrichtungen.
Springt die Ampel auf rot, gilt unter anderem eine 3G-Regel am Arbeitsplatz und 2G wird deutlich ausgeweitet. Für die Gastronomie gilt dann flächendeckend die 3G-plus-Regel – es bedarf für den Restaurantbesuch Ungeimpfter, die nicht genesen sind, eines PCR-Tests.
Die Regelungen einer roten Krankenhaus-Ampel gelten zusätzlich auch für Hotspots, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent vorherrscht.
Zur Eindämmung der stark gestiegenen Corona-Infektionen hat die bayerische Staatsregierung zudem die vorübergehende Wiedereinführung der Maskenpflicht an Bayerns Schulen beschlossen. Nach den Herbstferien müssen in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder Masken auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand getragen werden. Für die weiterführenden Schulen sind dann medizinische Masken vorgeschrieben, für die Grundschüler reichen Alltagsmasken. Kultusminister Michael Piazolo appelierte zudem an die Eltern, unmittelbar vor dem ersten Schultag Selbsttests bei sich und ihren Kindern durchzuführen.